Pro Familia ab 1986

1989

Das Grundstück Geissbachacker, welches direkt vor der Haustüre des Präsidenten Jakob Dürrmüller an der Klausfeldstrasse gelegen ist, hatte den Vorstand schon immer interessiert. Dieses Grundstück war im Eigentum der Kirchgemeinde Root und war jahrelang als Realersatz für den Bau des Altersheimes reserviert. Als das Altersheim Unterfeld Root, anfangs 1989 dem Betrieb übergeben wurde, wurde dieses Grundstück, welches in der dreigeschossigen Wohnzone eingestuft war, frei. Nachdem der Kirchenschreiber Walter Schärli den Vorstand der Genossenschaft auf die neue Situation aufmerksam machte, wurde ein Gesuch um Kauf des Grundstückes Geissbachacker dem Kirchenrat eingereicht und die Verhandlungen konnten aufgenommen werden.

1990

An der Urnenabstimmung vom 1. April 1990 in der Kirchengemeinde Root wurde dem Verkauf des Grundstückes Nr. 52, Grundbuch Root, Geissbachacker, haltend 48.31 a zum Preis von 966’200, bzw. Fr. 200.- pro m2 grossmehrheitlich zugestimmt. Damit stand der Überbauung des Grundstückes Geissbachacker durch die Wohnbaugenossenschaft Pro Familia Root nichts mehr im Wege.

1992

Nach erster Berechnung war es möglich, auf diesem Grundstück zirka 26 – 28 Wohnungen zu verwirklichen. Gemäss einer Zusicherung an den Kirchenrat wurde vorgesehen, 2/3 Alterswohnungen und 1/3 Familienwohnungen zu planen. Aus einem durchgeführten Architekturwettbewerb ging das Projekt des Architekturbüros Hugo Flory und Partner, Luzern als Sieger hervor. Dieses Projekt wurde gemäss den Weisungen des WEG (Wohn- und Eigentumsförderungsgesetz) überarbeitet und den Behörden des WEG zur Begutachtung übergeben. Die Baukommission, bestehend aus Alphons Schnyder, Präsident, Peter Roth, Jakob Dürmüller, Josef Güntert, Urs Petermann und Walter Schärli, setzte alles daran, um dem Projekt zur Anerkennung als sozialer Wohnungsbau zu verhelfen. Dies war alles andere als einfach, mussten doch die Kostenlimiten der Zentralstelle für Wohnungsbau Luzern eingehalten werden. Anlässlich der ordentlichen Generalversammlung vom 19. Juni 1992 wurden das Projekt von Architekt Hugo Flory mit grossem Mehr genehmigt mit einem Baukredit von Fr. 8.5 Mio.

Am 1. Dezember 1992 traf der Entscheid der kantonalen Zentralstelle für Wohnungsbau Luzern ein, zur Anerkennung des Projektes und Zusage für Zinsbeihilfen gemäss WEG.

1993

Am 15. Januar 1993 erfolgte der Spatenstich und damit der Start in die Bauphase. Während die Rohbauphase sehr schnell vorankam, verlief die Ausbauphase trotz Rezession eher harzig.

1994

Trotzdem konnten per 1. März 1994 alle 27 Wohnungen bezogen werden. Der Wohnungsmix setzt sich wie folgt zusammen:

  • fünfzehn 2 1/2-Zimmer Alterswohnungen
  • eine 2 1/2-Zimmer Invalidenwohnung
  • zwei 3 1/2-Zimmer Familienwohnungen
  • neun 4 1/2-Zimmer Familienwohnungen.

Dazu kommen eine Autoeinstellhalle für 28 Personenwagen, ein Büro- und ein Gemeinschaftstrakt bei den Alterswohnungen und eine grosse Gartenhalle samt angrenzendem Kinderspielplatz. Die gesamte Anlage fand bei den BewohnerInnen und Behörden grosse Anerkennung.

Trotz tiefgreifender Sparmassnahmen der Baukommission konnte der Kostenvoranschlag nicht eingehalten werden. Die gesamten Anlagekosten wurden mit Fr. 8’857’000.- abgerechnet. Infolge Hypothekarzinssenkung hatte die Kostenüberschreitung auf die Mietzinsen keinen Einfluss.

Erfreulicherweise konnten alle 27 Wohnungen ohne grosse Inseratekosten vermietet werden.

Die Erfahrungen im Geissbachacker haben gezeigt, dass eine Mischung von Betagten- und Familienwohnungen innerhalb einer Überbauung sehr positiv für die Bewohner ist. Eine Trennung des Wohntrakts von Betagten- und Familienwohnungen ist aber wichtig, da die Betagten und die Familien in einem völlig andern Tagesrhythmus leben. Innerhalb der letzten von nur 20 Monaten ist im Geissbachacker eine echte Quartiergemeinschaft entstanden.